Beratung, Service und Verkauf von Feuerlöscher und Brandschutz­produkten
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Feuerlöscher

Ein Feuerlöscher ist ein Gegenstand, der in keinem Haushalt oder Betrieb fehlen darf. Sich in einer Notsituation richtig zu Verhalten und vor allem auch das richtige Produkt zur Hand zu haben ist elementar. Lex-Brandschutz berät Sie hierbei gerne und bietet eine große Auswahl an unterschiedlichsten Varianten. Auch hier heißt die Devise – ein Feuerlöscher kann Leben retten. Das Thema Brandschutz sollten Sie nur einem Profi überlassen!

Welcher Löscher für welchen Zweck?

Feuerlöscher in Gewerberäumen

Grundsätzlich ist im gewerblichen Bereich nach den gesetzlichen Regelungen jeder, der Personen gegen Entgelt beschäftigt, verpflichtet für den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz zu sorgen.

Das heißt in Büros und Gewerberäumen müssen Handfeuerlöscher in bestimmter Anzahl und Bauart, abhängig von Größe und Art der Brandgefahr vorhanden sein. Wenn Sie uns Art und Größe Ihrer Gewerberäume mitteilen, ermitteln wir gerne den für Sie vorgeschriebenen Feuerlöscherbedarf und machen Ihnen ein unverbindliches individuelles Angebot.

Sie können sich aber auch selbst vorab über die herrschende Gesetzgebung informieren, indem Sie die unten aufgeführten Texte lesen.

Auswahlkriterien für Feuerlöscher

In Abhängigkeit dieser Leistungswerte, des sogenannten Löschmittelratings wird in der TRVB-124 die Menge der vorzuhaltenden Feuerlöscher festgelegt, wobei man sich der Rechenhilfsgröße „Löschmitteleinheiten" (LE) bedient.

In Abhängigkeit zwischen Raumgröße und Brandrisiko muss eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zur Verfügung stehen. Diese Löschmitteleinheiten können durch verschiedene Löscher abgedeckt werden solange diese für die vorherrschende Brandklasse geeignet und zugelassen sind. Zur Ermittlung der Löschmitteleinheiten enthält die TRVB-124 eine Tabelle mit den jeweiligen Löschmitteleinheiten je Löschmittelrating.

Je größer das Löschmittelrating, also je leistungsfähiger der Feuerlöscher ist, desto weniger Feuerlöscher werden benötigt. Diese Berechnung nach TRVB entspricht auch der Arbeitsstättenrichtlinie.

Für die Auswahl der Feuerlöscher ist zu berücksichtigen, dass Feuerlöscher mit geringerem Gewicht besser in der Handhabung sind, so dass möglichst Feuerlöscher mit 6 kg eingesetzt werden sollten. Außerdem ist im Hinblick auf Brandfolgeschäden durch Löschmittel der Hinweis aufgenommen worden, dass nach Möglichkeit Wasser bzw. Schaum stets der Vorrang gegenüber anderen Löschmitteln gegeben werden sollte.

Die Anbringhöhe der Geräte wird mit 80-120 cm Griffhöhe empfohlen.

Unterscheidung von Auflade- und Dauer­druck­löschern

Beim Aufladelöscher handelt es sich um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas getrennt gehalten werden. Erst kurz vor Inbetriebnahme wird die Treibmittelflasche über die Auslösearmatur geöffnet. Da die abzudichtende Fläche der Treibgasflasche gering ist, ist auch eine Undichtigkeit fast auszuschließen. Der Aufladelöscher ist daher als Qualitätslöscher heute Standard in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Beim Dauerdrucklöscher handelt es sich dagegen um ein Gerät, bei dem das Löschmittel und das Treibgas in einem Behälter aufbewahrt werden. Der ganze Feuerlöscher steht daher ständig unter Druck und ist somit anfälliger für Undichtigkeiten als der Aufladelöscher, insbesondere bei starker äußerer Beanspruchung. Außerdem ist die Wartung kostenintensiver, da der Dauerdrucklöscher der Druckbehälterverordnung unterliegt und bei jeder Wartung einer 100%ige Dichtheitskontrolle des Behälters mit Ventil erfolgen muss. Der Dauerdrucklöscher ist ein in der Anschaffung günstiger Löscher und wird überwiegend in Privathaushalten eingesetzt.

Feuerlöscher im Privatbereich

Für den Schutz einer Privatwohnung empfehlen wir den Kauf eines Schaumlöschers. Schaum ist besonders geeignet, da er als Löschmittel gesundheitsunbedenklich und biologisch abbaubar ist. Er kann im Brandfall gezielt auf den unmittelbaren Brandherd ausgerichtet werden und zieht nicht umliegende Einrichtungsgegenstände in Mitleidenschaft, wie dies beispielsweise bei Pulver durch die starke Staubentwicklung der Fall sein kann. Für die Kellerräume und Garagen ist ein günstigerer Pulverlöscher ausreichend.

Feuerlöscher im Fahrzeug

Natürlich kann man auch einen Feuerlöscher im Fahrzeug mitführen, hierbei empfehlen wir einen 2kg Pulverlöscher.

Handfeuerlöscher aller Arten sind alle 2 Jahre zu überprüfen. Den Zeitpunkt der Überprüfung stellt man folgender Maßen fest: Wenn der Feuerlöscher noch nie einer Wartung unterzogen wurde, befindet sich ein Herstellervermerk mit der Aufschrift "Werksendkontrolle" oder ähnlich auf dem Gerät. Dieses Datum plus zwei Jahre ergibt den fälligen Wartungszeitpunkt. Wenn der Feuerlöscher bereits von einem Prüfdienst registriert wurde, finden Sie eine Prüfplakette auf dem Gerät, auf der, ähnlich wie beim TÜV am Auto, der nächste Fälligkeitstermin angegeben ist.

Zu unseren Serviceleistungen kommen wir natürlich auch gerne zu Ihnen nach Hause um Ihre Feuerlöscher zu überprüfen.

Der Feuerlöscher im Haus – eine einfache Lösung für den vorbeugenden Brandschutz
Für den Innenbereich in Privatwohnungen sind nur selten behördlich Feuerlöscher vorgeschrieben. Dies liegt unter anderem daran, dass Wohnbereiche zu unterschiedlich sind, um sie mit pauschalen Regelungen sinnvoll zu schützen und sollte nicht zu der irrigen Auffassung führen, dass kein Schutz nötig ist. Vielmehr sollten Sie in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Fachmanns mögliche Brandgefahren in Ihrer Wohnung abschätzen und für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen sorgen.

Bedenken Sie, dass der richtige Schutz Ihnen und Ihren Mitbewohnern unter Umständen das Leben retten kann. Brandgefahren sind vielfältig, vom defekten Fernseher bis hin zu zündelnden Kindern, und im Brandfall sollten Sie gerüstet sein und das richtige Löschwerkzeug zur Hand haben. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Informationen über Richtiges Verhalten im Brandfall und Empfohlene Grundausstattung für den privaten Haushalt.



Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden!

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Überprüfung und Füllung sämtlicher Feuerlöschertypen nach den
    Hersteller­richtlinien, aktuellsten Vorschriften und Normen (TRVB 124 und ÖNORM F 1053)
  • Erstellen einer Standortliste/Risikoanalyse
  • Ihren nächsten Über­prüfungs­termin merken wir natürlich vor, damit wir Sie rechtzeitig daran erinnern können. Dieser ist für Sie auf der (Pentagon)-Über­prüfungs­plakette ersichtlich.
  • Unsere Devise als zertifizierter Betrieb mit zertifizierten Sachkundigen: Wenn es ernst wird, muss der Löscher funktionieren. Darauf können Sie sich nur verlassen, wenn die Wartung richtig und professionell durchgeführt wird – es geht schließlich um Ihre Sicherheit!


Was regelt die Notwenigkeit der regelmäßigen Überprüfung von Handfeuerlöschern?

Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen sorgen – bereits ab 1 ArbeitnehmerIn!

In der Arbeitsstättenverordnung (AstV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein!

In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar.